Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Unfall in Elsdorf und Umgebung müssen Sie sich um die Kosten für einen Sachverständigen keine Sorgen machen. Hier sind die wichtigsten Fakten:
Kostenübernahme bei Haftpflichtschäden
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Versicherung des Verursachers gesetzlich verpflichtet, das Honorar für einen unabhängigen Gutachter zu übernehmen. Das Gutachten des Sachverständigenbüros Kludas ist für Sie als Geschädigten somit in der Regel kostenfrei.
Direkte Abrechnung ohne Vorkasse
Damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen, rechnen wir unser Honorar über eine Sicherungsabtretung direkt mit der regulierenden Versicherung ab. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht selbst kümmern.
Ihr Recht auf freie Wahl
Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen. Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Experten in 27404 Elsdorf zu wählen, um eine objektive Schadensbewertung sicherzustellen.
Achtung bei Bagatellschäden
Liegt der Schaden offensichtlich unter ca. 750 Euro (Bagatellgrenze), übernimmt die Versicherung oft kein vollwertiges Gutachten. In diesem Fall bieten wir Ihnen kostengünstige Alternativen wie Kurzgutachten zur Beweissicherung an.
Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme? Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Kludas in Elsdorf für eine unverbindliche Beratung.