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Fiktive Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Sie haben das Recht, sich den entstandenen Schaden als Geldbetrag auszahlen zu lassen.
Dies nennt man fiktive Abrechnung.


So funktioniert die Auszahlung

Bei der fiktiven Abrechnung dient das Gutachten vom Sachverständigenbüro Kludas als Berechnungsgrundlage. Die Versicherung erstattet Ihnen die ermittelten Reparaturkosten netto (also ohne die Mehrwertsteuer). Erst wenn Sie die Reparatur durch Rechnungen nachweisen, wird auch die Mehrwertsteuer erstattet.


Was Sie bei der fiktiven Abrechnung beachten sollten

  • Stundenlohneinkürzungen: Versicherungen versuchen oft, die hohen Verrechnungssätze von Markenwerkstätten auf günstigere Tarife zu kürzen. Wir achten darauf, dass die Kalkulation rechtssicher bleibt.
  • Wertminderung: Auch bei einer fiktiven Abrechnung steht Ihnen in vielen Fällen die merkantile Wertminderung zu, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Nutzungsausfall: Da das Fahrzeug nicht repariert wird, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen für die Reparaturdauer in der Regel.

Die Wahl liegt bei Ihnen

Ob Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie instand setzen, den Schaden unrepariert lassen oder das Geld für eine Neuanschaffung nutzen, ist allein Ihre Entscheidung. Das Sachverständigenbüro Kludas in Elsdorf liefert Ihnen das präzise Gutachten, damit Sie die volle Schadenssumme erhalten, die Ihnen zusteht.


Lassen Sie sich vor der Abrechnung von uns beraten. Wir prüfen, welcher Weg für Sie am wirtschaftlichsten ist.