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Bagatellschaden oder Gutachten? 

Nicht jeder Kratzer am Auto rechtfertigt ein umfangreiches Schadengutachten. In der Rechtsprechung hat sich hierfür die sogenannte Bagatellschadengrenze etabliert.

Wann liegt ein Bagatellschaden vor?
Von einem Bagatellschaden spricht man meist bei Kleinschäden bis zu einer Höhe von ca. 750 bis 1.000 Euro. Hierzu zählen oft oberflächliche Lackkratzer oder leichte Parkschäden. In diesen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vollwertiges Gutachten in der Regel nicht.

Die Gefahr der Fehleinschätzung
Vorsicht: Moderne Fahrzeuge haben oft versteckte Schäden unter der Kunststoffverkleidung (z. B. an Sensoren oder Prallelementen). Was von außen wie ein kleiner Kratzer aussieht, kann technisch schnell die Bagatellgrenze überschreiten. Das Sachverständigenbüro Kludas in Elsdorf hilft Ihnen bei der ersten Einschätzung, ob ein Gutachten notwendig ist.

Unsere Lösung für Kleinschäden
Liegt Ihr Schaden unter der Grenze, erstellen wir für Sie ein kostengünstiges Kurzgutachten oder einen qualifizierten Kostenvoranschlag inklusive Beweissicherung. So haben Sie eine verlässliche Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung, ohne auf den Kosten sitzen zubleiben.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung im Landkreis Rotenburg. Wir prüfen für Sie vor Ort, welcher Weg für Ihren Unfallschaden der richtige ist.